Das Hidschrajahr
Das islamische Jahr richtet sich nach dem Mondwechsel und ist folglich
kürzer als das Sonnenjahr. Man nennt es nach der Emigration des Propheten
Muchammad von Mekka nach Medina im Jahre 622 n. Isa, Allahs Segen und
Frieden auf ihnen beiden, das Hidschrajahr. Das Hidschrajahr zählt 354
Tage und ist in zwölf Monate zu je 29 bzw. 30 Tagen eingeteilt. Das hat
zur Folge, dass die islamischen Feste, die auf bestimmte Tage im Mondjahr
festgelegt sind, sich im Laufe der Zeit über den ganzen Zyklus des im
Christentum gebräuchlichen Sonnenjahres ca um 11 Tage verschieben. Hinzu
kommt, dass der jeweilige neue Tag nicht am Morgen, sondern mit dem
Sonnenuntergang beginnt, d.h. er umfasst Nacht und Tag. Der Wochenruhetag
der Muslime ist der Freitag.
Hadise
zur Hidschra
Islamische
Feiertage
1.
Schawwal "Id Al-Fitr" = Fest des Fastenbrechens
10.
Sul-Hiddschdschach "Id Al-Asa" = Opferfest
Das Fastenbrechen
Nach
29 oder 30 Tagen ist der Fastenmonat Ramadan beendet. Er beginnt mit dem
Neumond, der den Monat Schaban beendet, und endet mit dem Neumond, mit dem
der Schawwal beginnt. Wenn einer der beiden Neumonde nicht gesehen worden
ist, kann der Ramadan nicht beginnen oder enden. Es sei denn man hat 30
Tage schon gefastet, dann kann man das Fasten brechen. Genau so wenn der
Monat Schaban 30 Tage hatte kann man den Ramadan und das Fasten beginnen.
Hadise zum Fasten
Das Opferfest
Der
Islam ohne die Tat ist toter Buchstabe. Der Islam lehrt uns, dass es nicht
reicht nur zu sagen "Es gibt keinen Gott außer Allah", solange er nicht in
die Tat umgesetzt wird. Der Prophet Muhammad, Friede sei mit ihm, hat
gesagt: "Der Iman hängt nicht davon ab, dass Hoffnungen erweckt werden,
sondern er ist vielmehr fest verankert im Herzen und wird durch die Tat
bezeugt. Wahrlich, es gibt Menschen, deren Hoffnungen enttäuscht wurden,
so dass sie schließlich diese Welt verlassen, ohne sich irgendwelche
Verdienste erworben zu haben. Sie pflegten zu sagen: "Allah hat uns
unangenehme Erwartungen mit auf den Weg gegeben." Doch sie habe sich nur
selbst betrogen. Denn wenn sie wirklich ihre freudigen Erwartungen in
Allah gesetzt hätten, so würden sie einander in guten Taten übertroffen
haben."
Wie bei der Sadaqatu'l-Fitr, der Almosengabe an arme Muslime, ist jeder
Muslim, der von Seiten des Gesetzes des Islams als begütert Angesehen ist,
zur Entrichtung des Opfers am Tag des Opferfestes verpflichtet.
Opfer ist das Schlachten bestimmter Tiere als 'Ibada innerhalb der vier
Tage des Opferfestes, nach den Vorschriften des Islam. Opfertiere sind
Schafe, Ziegen, Rinder, Kamele. Die Tiere müssen gesund, fehlerfrei und
kräftig sein. Es ist erlaubt, das Opferfleisch entweder ganz den Armen zu
geben oder es selber zu essen. Das Beste aber ist, das Fleisch in drei
Teile zu zerlegen und davon einen Teil den Armen, einen Teil den Nachbarn
und Freunden zum Geschenk zu machen und den Rest für die Kinder zu
reservieren.
Es ist nicht erlaubt, das Opfertier lebend den Armen zu geben, weil das
Abfließen des Blutes Bedingung ist. Das Fell wird nicht verkauft, sondern
den Armen oder wohltätigen Vereinigungen geschenkt.
Mit dem Opfer kommt man den Befehlen Allahs nach und leistet gleichzeitig
den Armen eine große Hilfe. Es ist Sünde, das Opfern zu unterlassen, wenn
man die Möglichkeit dazu hat.
Hadise zum Opferfest
Hadise zum Festgebet
Hadise zur Festpredigt
Hadise zum Festmahl
Hadise
zum Monat Ramadan
Die Monate