Das Hidschrajahr

Das islamische Jahr richtet sich nach dem Mondwechsel und ist folglich kürzer als das Sonnenjahr. Man nennt es nach der Emigration des Propheten Muchammad von Mekka nach Medina im Jahre 622 n. Isa, Allahs Segen und Frieden auf ihnen beiden, das Hidschrajahr. Das Hidschrajahr zählt 354 Tage und ist in zwölf Monate zu je 29 bzw. 30 Tagen eingeteilt. Das hat zur Folge, dass die islamischen Feste, die auf bestimmte Tage im Mondjahr festgelegt sind, sich im Laufe der Zeit über den ganzen Zyklus des im Christentum gebräuchlichen Sonnenjahres ca um 11 Tage verschieben. Hinzu kommt, dass der jeweilige neue Tag nicht am Morgen, sondern mit dem Sonnenuntergang beginnt, d.h. er umfasst Nacht und Tag. Der Wochenruhetag der Muslime ist der Freitag.

Hadise zur Hidschra

 

 

Islamische Feiertage

1. Schawwal "Id Al-Fitr" = Fest des Fastenbrechens

10. Sul-Hiddschdschach "Id Al-Asa" = Opferfest

 

Das Fastenbrechen

Nach 29 oder 30 Tagen ist der Fastenmonat Ramadan beendet. Er beginnt mit dem Neumond, der den Monat Schaban beendet, und endet mit dem Neumond, mit dem der Schawwal beginnt. Wenn einer der beiden Neumonde nicht gesehen worden ist, kann der Ramadan nicht beginnen oder enden. Es sei denn man hat 30 Tage schon gefastet, dann kann man das Fasten brechen. Genau so wenn der Monat Schaban 30 Tage hatte kann man den Ramadan und das Fasten beginnen.

Hadise zum Fasten

 

Das Opferfest

Der Islam ohne die Tat ist toter Buchstabe. Der Islam lehrt uns, dass es nicht reicht nur zu sagen "Es gibt keinen Gott außer Allah", solange er nicht in die Tat umgesetzt wird. Der Prophet Muhammad, Friede sei mit ihm, hat gesagt: "Der Iman hängt nicht davon ab, dass Hoffnungen erweckt werden, sondern er ist vielmehr fest verankert im Herzen und wird durch die Tat bezeugt. Wahrlich, es gibt Menschen, deren Hoffnungen enttäuscht wurden, so dass sie schließlich diese Welt verlassen, ohne sich irgendwelche Verdienste erworben zu haben. Sie pflegten zu sagen: "Allah hat uns unangenehme Erwartungen mit auf den Weg gegeben." Doch sie habe sich nur selbst betrogen. Denn wenn sie wirklich ihre freudigen Erwartungen in Allah gesetzt hätten, so würden sie einander in guten Taten übertroffen haben."

Wie bei der Sadaqatu'l-Fitr, der Almosengabe an arme Muslime, ist jeder Muslim, der von Seiten des Gesetzes des Islams als begütert Angesehen ist, zur Entrichtung des Opfers am Tag des Opferfestes verpflichtet.

Opfer ist das Schlachten bestimmter Tiere als 'Ibada innerhalb der vier Tage des Opferfestes, nach den Vorschriften des Islam. Opfertiere sind Schafe, Ziegen, Rinder, Kamele. Die Tiere müssen gesund, fehlerfrei und kräftig sein. Es ist erlaubt, das Opferfleisch entweder ganz den Armen zu geben oder es selber zu essen. Das Beste aber ist, das Fleisch in drei Teile zu zerlegen und davon einen Teil den Armen, einen Teil den Nachbarn und Freunden zum Geschenk zu machen und den Rest für die Kinder zu reservieren.

Es ist nicht erlaubt, das Opfertier lebend den Armen zu geben, weil das Abfließen des Blutes Bedingung ist. Das Fell wird nicht verkauft, sondern den Armen oder wohltätigen Vereinigungen geschenkt.

Mit dem Opfer kommt man den Befehlen Allahs nach und leistet gleichzeitig den Armen eine große Hilfe. Es ist Sünde, das Opfern zu unterlassen, wenn man die Möglichkeit dazu hat.

 

Hadise zum Opferfest

 

Hadise zum Festgebet

Hadise zur Festpredigt

Hadise zum Festmahl

 

Hadise zum Monat Ramadan

 


Die Monate

 

1. Mucharram

2. Safar

3. Rabi Al-Auwal 

4. Rabi Al-Achir

5. Dschumad Al-Auwal

6. Dschamadi-ul-Achir

7. Radschab

8. Schaban

9. Ramadan

10. Schawwal

11. Sul Qadach  

12. Sul Hidschdschach